Hinweisgeberschutzgesetz
Sie haben Kenntnis oder einen begründeten Verdacht, dass Handlungen zum Schaden des Unternehmens vorgenommen werden?
Sie möchten uns hierzu einen Hinweis geben?
Sie sind sich nicht sicher, ob sich durch den Hinweis Nachteile für Sie ergeben könnten?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis über das Hinweisgeber-Portal an uns zu übermitteln. Durch die Nutzung des Portals genießen Sie besonderen Schutz und Ihr Hinweis wird diskret und datenschutzkonform entgegengenommen.
Klicken Sie hierzu auf den untenstehenden Button oder kopieren Sie die folgende URL in Ihren Browser:
VerbundDerRheinischen.hinweisgeberportal.de
Sollten Sie diesen Weg nicht nutzen können oder wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Hinweis telefonisch zu geben. Sie erreichen die Meldestelle unter
0800 / 1234 - 205
Danke für Ihr verantwortliches Handeln.
Podcast zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz mit Frau Bea Czikowsky und Herrn Stephan George
